Obligation Erste Bank 2% ( AT0000A15MA8 ) en EUR

Société émettrice Erste Bank
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT0000A15MA8 ( en EUR )
Coupon 2% par an ( paiement annuel )
Echéance 11/02/2021 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Erste Group AT0000A15MA8 en EUR 2%, échue


Montant Minimal 100 000 EUR
Montant de l'émission 7 300 000 EUR
Description détaillée Erste Group est une société financière autrichienne offrant des services bancaires de détail, de gros et d'investissement dans plusieurs pays d'Europe centrale et orientale.

L'Obligation émise par Erste Bank ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT0000A15MA8, paye un coupon de 2% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 11/02/2021







10.02.2014
Endgültige Bedingungen5
Erste Group Fix-Variable Anleihe 2014-2021 (die Schuldverschreibungen)
begeben aufgrund des
30,000,000,000 Debt Issuance Programme
der
Erste Group Bank AG
Erstausgabekurs: 100,00%
Begebungstag: 12.02.20146
Serien-Nr.: 1272
Tranchen-Nr.: 1
____________________________________
5
Schuldverschreibungen mit einer festgelegten Stückelung von mindestens Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in
einer anderen Währung) werden im Folgenden als "Wholesale-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit
einer festgelegten Stückelung von weniger als Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung)
werden im Folgenden als "Retail-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz,
Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz und Schuldverschreibungen, die zunächst einen festen Zinssatz haben, der
von einem variablen Zinssatz oder einen anderen festen Zinssatz abgelöst wird, werden in Folgenden zusammen als
"Schuldverschreibungen mit periodischen Zinszahlungen" bezeichnet.
6
Der Tag der Begebung ist der Tag, an dem die Schuldverschreibungen begeben und bezahlt werden. Bei freier Lieferung ist der
Tag der Begebung der Tag der Lieferung.


WICHTIGER HINWEIS
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003, in der durch die Richtlinie 2010/73/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 geänderten Fassung, abgefasst und
müssen in Verbindung mit dem Debt Issuance Programme Prospekt (der "Prospekt") über das
30.000.000.000 Debt Issuance Programme (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die "Emittentin")
vom 08.07.2013 (einschließlich der Nachträge zum Prospekt vom 12.08.2013 und 18.12.2013) gelesen
werden. Der Prospekt sowie etwaige Nachträge zum Prospekt können in elektronischer Form auf der
Internetseite der Emittentin (www.erstegroup.com) eingesehen werden, und Kopien des Prospekts sowie
etwaiger Nachträge zum Prospekt sind kostenlos während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der
Emittentin (Erste Group Bank AG, Graben 21, A 1010, Wien, Österreich) erhältlich. Vollständige
Informationen über die Emittentin und die Schuldverschreibungen sind nur in der Zusammenschau des
Prospekts, etwaiger Nachträge zum Prospekt sowie dieser Endgültigen Bedingungen erhältlich.
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TEIL A - EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil A. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit dem Satz an Emissionsbedingungen zu
lesen, der auf Schuldverschreibungen mit fester zu fester oder fester zu variabler Verzinsung Anwendung
findet (die "Emissionsbedingungen") und der als Option III im Prospekt enthalten ist. Begriffe, die in den
Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese Endgültigen Bedingungen nicht etwas Anderes
bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden.
Bezugnahmen in diesem Teil A. der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich
auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, auf die sich Angaben in diesen Endgültigen
Bedingungen beziehen, die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die gestrichen werden, gelten in
den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") als
gestrichen.
WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN (§ 1)
Schuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe / Öffentliche Pfandbriefe /
Fundierte Bankschuldverschreibungen
Schuldverschreibungen
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Fundierte Bankschuldverschreibungen
Währung und Stückelung
Festgelegte Währung
Euro (EUR)
Gesamtnennbetrag
bis zu EUR 50.000.000,00
Schuldverschreibungen, die dauernd angeboten und
begeben werden
Gesamtnennbetrag in Worten
fuenfzig Millionen
Festgelegte Stückelung
EUR 100.000,00
Globalurkunde
Dauerglobalurkunde
Vorläufige
Globalurkunde
austauschbar
gegen
Dauerglobalurkunde
Format der Globalurkunde
Domestic Note in classical global note-Format (CGN)
International Note
Classical Global Note (CGN)
New Global Note (NGN)
Clearingsystem
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Clearstream Banking, société anonyme, Luxembourg and
Euroclear Bank SA/NV
Sonstige
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Verwahrung der Globalurkunde
Verwahrung der Globalurkunde im NGN-Format durch die
gemeinsame Verwahrstelle (common safekeeper) im Namen
der ICSDs
Verwahrung der Globalurkunde im CGN-Format durch die
gemeinsame Verwahrstelle (common depositary) im Namen der
ICSDs
Geschäftstag
TARGET
Relevantes Finanzzentrum
STATUS (§ 2)
Nicht nachrangig
Nachrangig
ZINSEN (§ 3)
Fest- zu festverzinsliche und fest- zu variabel verzinsliche Schuldverschreibung (Option
III)
Festverzinsung
Verzinsungsbeginn
12.02.2014
Zinswechseltag
12.02.2015
Erster Zinssatz
2,00% per annum
Kurze oder lange erste Zinsperiode
Nicht anwendbar
Reguläre Festzinszahlungen
Vierteljährlich
Festzinszahlungstage
12.05., 12.08., 12.11. und
12.02. eines jeden Jahres
Erster Festzinszahlungstag
12.05.2014
Letzter Festzinszahlungstag
12.02.2015
Festzinstagequotient
Actual/Actual (ICMA)
Feststellungstermine
Actual/Actual (ISDA) or (Actual/365)
Actual/365 (Fixed)
Actual/360
30/360 or 360/360 or Bond Basis
30E/360 or Eurobond Basis
Fest- zu festverzinsliche Schuldverschreibungen
Zweiter Zinssatz
Referenzsatz
Marge
zuzüglich
% per annum
abzüglich
% per annum
Faktor
Laufzeit des Referenzsatzes
Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
Feststellungstag
Geschäftstag
Geschäftstag wie in § 1 definiert
- 4 -


TARGET
Relevantes Finanzzentrum
Bildschirmseite
Ausfallbestimmungen (§ 3(2a))
Uhrzeit für Anforderung des Marktmittelkurses für den
Swapsatz
Referenzzinssatz für den variabel verzinslichen Teil
der Zinsswaptransaktion
Bildschirmseite für Referenzzinssatz
Referenzbanken
Fest- zu variabel verzinsliche Schuldverschreibungen
Variable Verzinsung
Variable Zinszahlungstage
Festgelegte Variable Zinszahlungstage
12.05., 12.08., 12.11. und
12.02. eines jeden Jahres
Erster Variabler Zinszahlungstag
12.05.2015
Schuldverschreibungen, deren Variabler Zinssatz an einen Referenzzinssatz
gebunden ist
Referenzzinssatz
3-Monats-EURIBOR
unveränderliche Marge
zuzüglich
% per annum
abzüglich
% per annum
veränderliche Marge
Zinsperioden und Margen
vom (einschließ-
bis zum
lich)
(ausschließ-
lich)
Faktor
Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
11:00 Uhr (Brüssel Ortszeit)
Feststellungstag
Zweiten Geschäftstag der
jeweiligen Zinsperiode
Geschäftstag
Geschäftstag wie in § 1 definiert
TARGET
Relevantes Finanzzentrum
Bildschirmseite
EURIBOR01
Ausfallbestimmungen (§ 3(2b))
Uhrzeit der Angebote der Referenzbanken
11:00 Uhr (Brüssel Ortszeit)
Referenzbanken
vier Großbanken im
Interbankenmarkt der
Euro-Zone oder im Londoner
Interbankenmarkt
Schuldverschreibungen, deren variabler Zinssatz an einen Referenzsatz
gebunden ist
Referenzsatz
unveränderliche Marge
zuzüglich
abzüglich
veränderliche Marge
Zinsperioden und Margen
vom (einschließ-
bis zum
- 5 -


lich)
(ausschließ-
lich)
Faktor
Relevante Laufzeit des Referenzsatzes
Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
Feststellungstag
Geschäftstag
Geschäftstag wie in § 1 definiert
TARGET
Relevantes Finanzzentrum
Bildschirmseite
Ausfallbestimmungen (§ 3(2b))
Uhrzeit für Anforderung des Marktmittelkurses für
den Swapsatz
Referenzzinssatz für den variabel verzinslichen
Teil der Zinsswaptransaktion
Bildschirmseite für Referenzzinssatz
Referenzbanken
Mindest- und Höchtstzinssatz
Mindestzinssatz
1,70% per annum
Memory Floater
Höchstzinssatz
4,50% per annum
Variabler Zinstagequotient
Actual/Actual (ICMA)
Feststellungstermine
Actual/Actual (ISDA) or (Actual/365)
Actual/365 (Fixed)
Actual/360
30/360 or 360/360 or Bond Basis
30E/360 or Eurobond Basis
ZAHLUNGEN (§ 4)
Zahlungsweise
Festzins Zahltag
Modified Following Business Day Convention
Following Business Day Convention
Preceding Business Day Convention
Relevantes Finanzzentrum
Geschäftstag wie in in § 1
definiert
Anpassung des Zinsbetrags
Angepasst
Nicht angepasst
Variabler Zahltag
Modified Following Business Day Convention
Following Business Day Convention
Preceding Business Day Convention
Relevantes Finanzzentrum
Geschäftstag wie in in § 1
definiert
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Anpassung des Zinsbetrags
Angepasst
Nicht angepasst
RÜCKZAHLUNG (§ 5)
Rückzahlung bei Endfälligkeit
Fälligkeitstag
12.02.2021
Rückzahlungskurs
100,00%
Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen
Ja
Mindestkündigungsfrist
30 Geschäftstage
Höchstkündigungsfrist
90 Geschäftstage
Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen Gründen
Nicht anwendbar
Mindestkündigungsfrist
Höchstkündigungsfrist
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
Nein
Teilweise Rückzahlung
Wahl-Rückzahlungstag(e) (Call):
Wahl-Rückzahlungskurs(e) (Call)
0,00%
Mindestkündigungsfrist
Höchstkündigungsfrist
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl des Gläubigers
Nein
Wahl-Rückzahlungstag(e) (Put):
Wahl-Rückzahlungskurs(e) (Put)
0,00%
Mindestkündigungsfrist
Höchstkündigungsfrist
Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag
Schuldverschreibungen mit periodischer Verzinsung
Rückzahlungsbetrag
100,00% des Nennbetrages
Sonstiger Rückzahlungsbetrag
Schuldverschreibungen ohne periodische Verzinsung
Begebungstag
Ausgabekurs
Emissionsrendite
DIE EMISSIONSSTELLE, DIE ZAHLSTELLE UND DIE BERECHNUNGSSTELLE (§ 6)
Emissionstelle und Hauptzahlstelle
BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch
Erste Group Bank AG
Sonstige
Zusätzliche oder andere Zahlstelle und deren bezeichnete
Geschäftsstelle
Berechnungsstelle und deren bezeichnete Geschäftsstelle
Erste Group Bank AG
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG, ÄNDERUNG UND VERZICHT (§ 12)
Anwendbar
Nicht anwendbar
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger
durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger
in den Bedingungen
ANWENDBARES RECHT, GERICHSTSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG (§ 13)
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Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Österreichisches Recht
SPRACHE DER BEDINGUNGEN (§ 14)
Deutsch
Englisch
Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich)
Deutsch und Englisch (englischer Text maßgeblich)
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TEIL B - ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Interessen von Seiten natürlicher oder juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem
Angebot beteiligt sind
Mit Ausnahme des wirtschaftlichen Interesses der Manager haben die an der Emission
bzw. dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen - soweit die
Emittentin hiervon Kenntnis hat - kein materielles Interesse an der Emission bzw. dem
Angebot.
Andere Interessen
Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge30
Nicht anwendbar
Geschätzter Nettoerlös31
Nicht anwendbar
Geschätzte Gesamtkosten der Emission
Nicht anwendbar
INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN BZW. ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN
WERTPAPIERE
Wertpapierkennnummern
ISIN
AT0000A15MA8
Common Code
Wertpapierkennnummer (WKN)
EB0D7M
Sonstige Wertpapierkennnummer
Informationen
über
die
vergangene
und
künftige
Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität
Einzelheiten über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Referenzzinssatzes und
dessen Volatilität können auf der Bildschirmseite Reuters EURIBOR01 abgerufen werden.
Emissionsrendite
Nicht anwendbar
Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Nicht anwendbar
Anleger vertretenden Organisation und der für diese
Vertretung geltenden Bestimmungen. Angabe des
Ortes, an dem die Öffentlichkeit die Verträge, die diese
Repräsentationsformen regeln, einsehen kann
Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, welche Gemäß
Rahmenbeschluss
die
Grundlage
für
die
Schaffung/Emission
der genehmigt
vom
Vorstand
am
Schuldverschreibungen bilden
26.11.2013 und vom Aufsichtsrat am
19.12.2013
KONDITIONEN DES ANGEBOTS
Konditionen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen dfür die
Antragstellung
Angebotskonditionen
Nicht anwendbar
Gesamtsumme der Emission/des Angebots. Ist diese Nicht anwendbar
nicht festgelegt, Beschreibung der Regelungen und
Angabe
des
Zeitpunkts
für
die
öffentliche
____________________________________________________
30 Siehe den Abschnitt mit der Überschrift "Use of Proceeds" im Prospekt. Falls der Nettoerlös nicht für die allgemeinen
Finanzierungszwecke der Emittentin, oder im Fall von nachrangigen Schuldverschreibungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis,
verwendet werden sollen, sind diese Gründe einzufügen. Nicht auszufüllen im Fall von Wholesale Schuldverschreibungen.
31 Sofern die Erträge für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen sind, sind dieses aufzuschlüsseln und nach der Priorität der
Verwendungsszwecke darzustellen.
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Bekanntmachung des Angebotsbetrags
Frist - einschließlich etwaiger Änderungen - während der Nicht anwendbar
das
Angebot
vorliegt
und
Beschreibung
Antragsverfahrens
Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Nicht anwendbar
Zeichnungen und des Verfahrens für die Erstattung des
zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller
Mindest-
und/oder
maximale
Zeichnungshöhe Nicht anwendbar
(ausgedrückt als Anzahl der Wertpapiere oder
aggregierte Anlagesumme)
Methode und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere Nicht anwendbar
und ihre Lieferung
Umfassende Beschreibung der Modalitäten und des Nicht anwendbar
Termins
für
die
öffentliche
Bekanntgabe
der
Angebotsergebnisse
Verfahren
für
die
Ausübung
eines
etwaigen Nicht anwendbar
Vorkaufsrechts,
die
Übertragbarkeit
der
Zeichnungsrechte und die Behandlung nicht ausgeübter
Zeichnungsrechte
Verteilungs- und Zuteilungsplan
Werden die Wertpapiere gleichzeitig auf den Märkten Nicht anwendbar
zweier oder mehrerer Staaten angeboten und ist eine
bestimmte Tranche einigen dieser Märkte vorbehalten,
so ist diese Tranche anzugeben.
Verfahren für die Benachrichtigung der Zeichner über Nicht anwendbar
den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit
dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung
begonnen werden kann.
Preisfestsetzung
Angabe des Preises, zu dem die Wertpapiere Nicht anwendbar
voraussichtlich angeboten werden, oder der Methode,
nach der der Preis festgesetzt wird, und Verfahrens für
seine Bekanntgabe.
Angabe etwaiger Kosten und Steuern, die speziell dem Nicht anwendbar
Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden
PLATZIERUNG UND ÜBERNAHME
Name und Anschrift des Koordinators/der Koordinatoren Nicht anwendbar
des globalen Angebots oder einzelner Teile des
Angebots und - sofern dem Emittenten oder dem Bieter
bekannt - Angaben zu den Plazierern in den einzelnen
Ländern des Angebots
Vertriebsmethode
Nicht syndiziert
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